Krabbenfischerei: Ausnahme soll bleiben
Im Streit um EU-Beifangverordnung zeichnet sich eine Lösung ab
Die Atmosphäre an Bord des Kutters „Möwe“ ist positiv. EU-Vertreter informieren sich, was die Verordnung bedeutet.
BENSERSIEL –
Die für Krabbenfischer existenzbedrohende EU-Beifangverordnung war am Donnerstag Anlass für die niedersächsische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Birgit Honé, und Jürgen Müller, Kabinettschef des EU-Fischereikommissars, für eine Fangfahrt mit dem Kutter „Möwe“ und Gespräche mit Vertretern der Fischereiwirtschaft.
Geht es nach dem Willen der EU, gilt auch für die Krabbenfischer ab Ende des Jahres, dass alle als Beifang gefangenen Fische an Land gebracht und sortiert werden müssen. Noch gilt für die Krabbenfischer eine Ausnahmeregelung. „Wird sie aufgehoben, bedeutet das einen unverhältnismäßigen Mehraufwand“, erklärte Kapitän und Kuttereigner Heinz Steffens. Die Umsetzung des Anlandegebots würde das „Aus“ für die Krabbenfischerei bedeuten.
Schon in vorausgegangenen Gesprächen, initiiert von Birgit Honé, haben sich Spitzenvertreter der Fischerei und der EU-Kommission darauf verständigt, dass die Fischer per Datenerhebung belegen, dass die Umsetzung des Anlandegebots eine außergewöhnliche Härte darstellt. Während der Fangfahrt am Donnerstag machten sich Birgit Honé und Jürgen Müller nun selbst ein Bild von der Krabbenfischerei. Anschließend zeigten sie sich optimistisch, dass die Ausnahme für Krabbenfischer Bestand haben werde. Brüssel müsse zeitnah entscheiden.
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Klaus Händel (HÄ)
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